13. März 2024 / Aus aller Welt

Haftstrafe für Mann nach vorgetäuschtem Tod auf Ostsee

Sein vorgetäuschter Tod auf der Ostsee in der Kieler Bucht sollte dem Paar Millionen einbringen. Doch die Norddeutschen flogen auf. Nun hat der Mann eine Haftstrafe erhalten - im zweiten Anlauf.

Blick in einen leeren Sitzungssaal im Landgericht Kiel: Hier wurde über ein Ehepaar geurteilt.

Sie waren auf Millionen aus und landeten deshalb gleich zweimal vor Gericht. Ein Paar aus dem Norden täuschte den Tod des Mannes in der Ostsee bei Kiel vor. Doch das monatelange Versteckspiel des heute 56-Jährigen flog auf.

Heute hat ihn das Kieler Landgericht wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die gleichaltrige Ehefrau erhielt zwei Jahre auf Bewährung.

Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, «bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen».

Der Fall im Detail

Das Ehepaar hatte am 7. Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vor dem Schönberger Strand vorgetäuscht. Drei Tage später meldete die Ehefrau ihren Mann als vermisst. Die Polizei wurde jedoch schnell misstrauisch. Am aufgefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken ließen.

Den Versicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate.

Der Mann habe die führende Rolle bei Planung und Organisation der Tat gespielt, sagte der Richter. Seine Frau sei Mittäterin mit untergeordneter Rolle gewesen. Um die eigentliche Schuldfrage ging es bei der Neuauflage des Prozesses aber gar nicht. 

Das Landgericht hatte beide Angeklagte im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen später jedoch auf.

Wie begründet das Gericht das neue Urteil?

Nach Überzeugung der Richter hatten die Angeklagten gehofft, die 14 Versicherungen würden auch ohne Sterbeurkunde insgesamt 4,1 Millionen Euro auszahlen. In Schreiben an diese hätte das Paar zwar nicht ausdrücklich die Auszahlung der Versicherungssummen gefordert, sagte Richter Kümmel. «Doch durch die Zusendung der Versicherungsscheine ergibt sich konkludent der Wunsch nach Auszahlung.» 

Zudem habe sich das Paar nach Kenntnis des Verschollenheitsgesetzes auch mit dem Thema Sterbeurkunde befasst. Einlassungen der Angeklagten halte die Kammer für widerlegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau zwei Jahre auf Bewährung gefordert. «Die Tat war dermaßen dilettantisch geplant», sagte die Staatsanwältin während ihres Plädoyers.

Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten diese über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen. «Das Ganze war aus heutiger Sicht total hirnrissig», ließ der Mann erklären und begründete das Geschehen mit einer finanziellen Notlage. Er habe Deutschland verlassen und in den USA untertauchen wollen. Beide Angeklagte entschuldigten sich für ihr Handeln. «Ich habe mich in etwas hineinziehen lassen, dass ich nicht überblicken und überschauen konnte», ließ die Frau erklären.

Monatelanges Versteckspiel

Nach der Tat hatte sich der Angeklagte monatelang - zunächst bei einer Bekannten in Hamburg, ab November 2019 dann im Haus seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt - versteckt. Dort fand ihn im Mai 2020 schließlich ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei. Hinter Kisten versteckt war sein Ehering im Schein einer Taschenlampe aufgeblitzt. Zur Auszahlung der 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.


Bildnachweis: © Christian Charisius/dpa
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