24. Juni 2016 / Allgemein

Hagelschaden

Was Autobesitzer wissen müssen

Hagelschaden

In den Sommermonaten sind Unwetter hierzulande keine Seltenheit. Vor allem Hagelstürme sind für Autofahrer zumeist eine höchst unerfreuliche Naturerscheinung, die nicht nur Spuren am Fahrzeug, sondern auch jede Menge Ratlosigkeit hinterlässt: Muss ich den Hagelschaden am Auto aus eigener Tasche bezahlen, oder ist er durch die Versicherung abgedeckt?

 

Wer zahlt den Hagelschaden am Auto?
Viele Autobesitzer fürchten solche Unwetter besonders, da sie als unabwendbares Naturereignis, als höhere Gewalt gelten. Hier ist der Irrglaube weit verbreitet, dass Versicherungen in so einem Fall nicht bezahlen. Doch dies stimmt so nicht. Im Regelfall wird ein Hagelschaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, selbst wenn ein Vollkaskoschutz besteht. Dies ist für den Autobesitzer von Vorteil, da hierdurch keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt. Es kann allerdings abhängig von der jeweiligen Versicherungspolice eine Selbstbeteiligung zu Tragen kommen.

 

Hagelschaden der Autoversicherung melden
Wichtig ist, dass man den Hagelschaden am Auto schnellstmöglich dokumentiert und der Versicherung meldet. Kosten die bei der Behebung des Hagelschadens entstehen, sind immer vom einzelnen Fall abhängig und müssen von qualifizierten und am bestem mit Hagelschaden-erfahrenen Sachverständigen kalkuliert werden.

 

Die Firma Consident bietet die Möglichkeit an allen ihren Standorten auch ohne Termin den Wagen in Augenschein zu nehmen und die Schadenhöhe zu beziffern. Es wird für ein kleinen Beitrag ein Kostenvoranschlag erstellt, der von jeder Versicherung anerkannt wird. Dieser wird per Mail oder postalisch direkt an die Versicherung weitergeleitet werden. Mit dem Gutachten, das man im Anschluss erhält, kann man dann den Schaden in der Werkstatt von Consident beseitigen lassen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden mit der Reparatur rückerstattet.
Eine andere Vorgehensweise wäre, dass die Versicherung einen Gutachter benennt, der nach Termin den Wagen in Augenschein nimmt und die Schadenhöhe beziffert. In der Regel werden auch Sammelstellen aufgebaut, wo man dann nach Termin eine Begutachtung erhält. Mit dem Gutachten kann man dann den Schaden in einer Werkstatt beseitigen lassen.

Aber Vorsicht: Wer ohne Rücksprache mit der Versicherung auf eigene Faust einen Kfz-Sachverständigen beauftragt, muss die Gutachter-Kosten selbst tragen!

 

Oft lässt sich der Hagelschaden am Auto jedoch ohne aufwendige Reparatur ausbeulen. Consident hat sich darauf spezialisiert, die Dellen per „Smart repair“ herausmassieren beziehungsweise herauszuziehen. Eine teure Lackierung oder Spachtelarbeiten sind in der Regel nich nötig. Die sanfte Reparatur des Hagelschadens hat den Vorteil, dass der Wagen keinen Wertverlust erleidet. Doch wenn der Lack schon gerissen ist oder die Dellen zu überdehnt sind, ist diese Methode nicht anwendbar. Dann wird eine zeitintensive und kostenaufwendige Instandsetzung erforderlich.

 

Tipps für eine problemlose Regulierung
Wird der Wagen vor dem Begutachtung-Termin gewaschen, lassen sich die Dellen besser erkennen. Markiert der Autobesitzer zum Beispiel mit einem waschbaren Marker Stift, was er selber schon entdeckt hat, erleichtert das dem nach Hagel-Unwettern meist schwer beschäftigten Gutachter die Arbeit. Das Auto sollte möglichst in der Werkstatt besichtigt werden – unter freiem Himmel könnte Sonnenschein den Lack besser aussehen lassen als er ist.

 

Was Autobesitzer wissen müssen
Bei der Kalkulation gehen vom Versicherer beauftragte Gutachter gerne davon aus, dass eine "sanfte Reparaturmethode" ausreicht  ohne dass teure Lackierungen oder Spachtelarbeiten notwendig sind. Nach Ansicht mancher anderer Sachverständiger kann aber nicht jede Hagel-Beule so günstig behoben werden. Kommt es darüber zu Meinungsverschiedenheiten, kann der Kunde auf ein Urteil des Sachverständigenausschusses pochen (Paragraph 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, AKB,).

Der Kunde kann entscheiden, ob er das Auto reparieren lässt oder nicht. Will er mit Hagel-Beulen weiterfahren oder sie selber beseitigen, erfolgt eine "fiktive Abrechnung" der Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird dabei nicht erstattet. Außerdem ersetzt der Kfz-Versicherer die Reparaturkosten nur bis zur Höhe "des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswertes" (Paragraph 13 AKB). Wenn der Wert des Autos durch den Hagelschaden um 1000 Euro gesunken ist, wird maximal dieser Betrag ersetzt – auch wenn die Reparaturkosten höher angesetzt wurden.

Aufgepasst! wer sein Auto nicht reparieren lässt geht das Risiko ein bei einem nochmaligen Hagelschaden keinen Schadensersatz zu bekommen. Begründet wird dies damit, dass der Schaden nicht mehr zu begutachten ist! Bilder von jedem aufgenommenen Schaden werden von Versicherungen immer archiviert.

Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss. Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennen. Bewilligt der Ausschuss die Forderung des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer die Kosten voll tragen.

Kommt der Ausschuss zu einer Entscheidung, die über das Angebot des Versicherers nicht hinausgeht, so muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Verfahrens voll tragen.

Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine verhältnismäßige Verteilung der Kosten ein

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