Das Bundesjustizministerium stellt im Zuge von Überlegungen zu einer Entlastung der Justiz auch Strafen für Schwarzfahren auf den Prüfstand. Die Regierung habe sich vorgenommen, das Strafrecht auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu prüfen und hierbei einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu legen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit. «Zudem soll das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeitet werden.» Ob vor diesem Hintergrund auch beim Thema Fahren ohne Fahrschein Handlungsbedarf bestehe, werde derzeit im Ministerium geprüft. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll, sagte der Sprecher nicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem «Spiegel», er wolle das «Strafrecht systematisch überprüfen und mit einer Modernisierung für eine Entlastung der Justiz sorgen».
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Strafen für Schwarzfahren werden überprüft
Wer ohne Fahrschein Bus oder Bahn fährt, wird sanktioniert. Das Bundesjustizministerium will nun die Art der Strafen überprüfen. Das Ziel: Die Entlastung der Justiz.
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