1. Dezember 2020 / Rund ums Wohnen

Das Bieterverfahren

MaklerinMünster Margherita Magri informiert

Bieterverfahren

Das Bieterverfahren erklärt sich im Grunde schon in seinem Namen. Es ist vergleichbar mit bekannten Onlineauktionen wie beispielsweise eBay, bei denen es Anbieter gibt und Interessenten, die ihre Gebote abgeben.

Wenn ein Immobilienmakler beauftragt wird, ein Objekt mittels Bieterverfahren auf den Markt zu bringen, wird zunächst ein Mindestverkaufspreis errechnet, der am Markt realistisch erzielbar ist. Bei diesem Startpreis setzt das Verfahren ein. So ist schon von vorneherein sichergestellt, dass die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird.

Nach wie vor decken sich in vielen Städten Angebot und Nachfrage an Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht. Die Nachfrage übersteigt deutlich das Angebot. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Bieterverfahren eine Möglichkeit, den tatsächlichen aktuellen Marktwert zu bestimmen. Denn eine Immobilie ist immer so viel wert, wie ein Interessent bereit ist zu zahlen. Nicht selten wird durch das Bieterverfahren ein höherer Preis erzielt, als zuvor festgelegt wurde.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Der Makler legt mittels seiner Erfahrung und Sachkenntnis einen Startpreis fest, der in der Regel in etwa dem Verkehrswert des Objektes entspricht. Dann wird die Immobilie wie bei einem normalen Verkauf vermarktet, das heißt es werden Exposés und Grundrisse erstellt, Besichtigungen mit den Interessenten durchgeführt - natürlich immer in Absprache mit den Eigentümern. Der Vermarktungszeitraum beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Danach beginnt das eigentliche Bieterverfahren.

Während eines Zeitraums von 72 Stunden kann jeder Interessent sein Gebot über eine digitale Gebotsplattform abgeben. Die Teilnahme am Verfahren ist für Bieter ähnlich unkompliziert wie eine eBay-Auktion. Auf einer digitalen Gebotsplattform können sich Interessenten registrieren, nach ihrem Wunschobjekt suchen und dann am Bieterverfahren teilnehmen.

Über das Bieterportal kann der Bietende sein Maximalgebot eingeben. Dann wird in € 1.000 -Schritten geboten. Das heißt, er geht automatisch weitere € 1.000 mit, wenn er überboten wurde. Ist sein Maximalgebot erreicht, steigt er automatisch aus dem Verfahren aus. Wird in den letzten 10 Minuten der dreitägigen Frist noch ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 20 Minuten. Jeder der Teilnehmer kann das aktuelle Höchstgebot auf der Gebotsplattform einsehen.  Nach endgültigem Ablauf der Frist liegt ein Höchstbietender vor, für den die Immobilie zunächst reserviert wird.

Anders als bei einer eBay Auktion ist es jedoch den Eigentümern vorbehalten, zu entscheiden, ob sie das erzielte Gebot akzeptieren. Außerdem benötigt der Höchstbietende einen Bonitätsnachweis oder eine Finanzierungsbestätigung, damit er letztendlich den Zuschlag erhält. Für den Fall, dass er keins von beidem vorweisen kann, wird die Immobilien zunächst für den nächsthohen Bieter reserviert.

Steht der Käufer endgültig fest, verläuft alles weitere wie bei anderen Immobiliengeschäften auch. Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer vor einem Notar abgeschlossen. Der Immobilienmakler begleitet den Eigentümer selbstverständlich persönlich bis zum erfolgreichen Abschluss.

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