7. April 2021 / Fit & Gesund

Erfolgreiche Einbindung der Hilfsorganisationen in die münstersche Notfallrettung

Zusammenarbeit erfolgte unter besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie

Rettungsdienst

Foto (Stadt Münster): Erfolgreiche Zusammenarbeit - hier stellvertretend die Mitarbeiter Ralf Krüger (ASB, v.l.n.r.), Johannes Hengefeld (DRK), Sebastian Eikel (JUH) und Florian Witte (Malteser) zu sehen. 


Hand in Hand: Seit nun einem Jahr sind die vier münsterschen Hilfsorganisationen in die Notfallrettung der Stadt Münster - hier also im Zusammenspiel mit der Feuerwehr - eingebunden. Die Mitarbeitenden von Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) besetzen an der Feuer- und Rettungswache 1 am York-Ring sowie an der Wache 2 (Theodor-Scheiwe-Straße) täglich zwischen 7 und 24 Uhr einen Rettungswagen der Stadt. Im zurückliegenden Jahr wurden so rund 5800 Einsätze absolviert.

Der Start der Zusammenarbeit erfolgte unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie. Aufgrund der Schutzmaßnahmen rückten die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zunächst von den eigenen Standorten aus; inzwischen ist die Einbindung auf den Feuer- und Rettungswachen allerdings etabliert und zum Alltagsgeschäft geworden. Die insgesamt 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen sind nun fester Bestandteil des Wachbetriebs.

"Die professionelle Einbindung der vier Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst hat sich bewährt und ist vom partnerschaftlichen Miteinander geprägt", so Martin Fallbrock, Abteilungsleiter für den Betrieb der Wachabteilungen und den Rettungsdienst bei der Feuerwehr.

Dirk Winter, Geschäftsführer der diesjährigen Sprecherorganisation ASB Münsterland, dankt allen Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr Münster, die einen solch gelungenen Start der Hilfsorganisationen in die hauptberufliche Notfallrettung ermöglicht haben. Der Start dieses erfolgreichen Modells erfolgte über die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans und der darin festgeschriebenen Erweiterung der rettungsdienstlichen Notfallvorsorge.

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