20. Januar 2023 / Allgemein

Aasee: Bewährtes Glasverbot soll auch künftig gelten

Zwischen „Giant Pool Balls“ und Bastion von Anfang April bis Ende September

Aaseekugeln

Als Konsequenz aus den schweren Ausschreitungen im Mai und Juni 2021 war fast zwei Sommer lang das Mitführen von Glasflaschen und weiteren Trinkgefäßen aus Glas zwischen den Aaseekugeln ("Giant Pool Balls") und der Bastion verboten. Da die befristeten Allgemeinverfügungen nach Auffassung des Ordnungsamtes Wirkung zeigten und deutlich weniger Glasbruch in den Grünanlagen festgestellt wurde, soll das Verbot nun dauerhaft in der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung verankert werden. Mitte Februar wird der Rat dazu eine Entscheidung treffen.

"Weder der vor Ort eingesetzte Sicherheitsdienst noch die Polizei oder das Ordnungsamt konnten im Jahr 2022 größere Vorfälle am Aasee, insbesondere im Zusammenhang mit Glasflaschen, feststellen", sagt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer, "dies ist umso bemerkenswerter, als dass im vergangenen Frühjahr und Sommer der Aasee aufgrund des sommerlichen Wetters für rund fünf Monate intensiv als Naherholungsfläche genutzt worden ist."

Vor allem jüngere Personengruppen hatten in den Vorjahren den Grünbereich rund um die Aasee-Kugeln zu ausgiebigen Gelagen und nächtlichen Partys mit erhöhtem Alkoholgenuss genutzt, die zu einer extremen Verschmutzung des Geländes führten. "Die Kombination von Glasbruch und wachsender Gewaltbereitschaft kann schwerwiegende Folgen haben. Das Glasverbot erwies sich insofern als die richtige Maßnahme, um den Aasee in seiner Erholungsfunktion zu stärken", so Norbert Vechtel, Leiter des Ordnungsamtes.

Die Fortführung des Glasverbotes wird auch vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster und der Polizei befürwortet. Statt jährlich neuer Allgemeinverfügungen soll eine Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung das Verbot in den Sommermonaten (1. April bis 30. September, täglich von 18 Uhr abends bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr) verstetigen. Ganztägig gelte das Glasverbot in diesem Zeitraum zudem an den gesetzlichen Feiertagen sowie dem jeweiligen Vortag.

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