27. April 2021 / Fit & Gesund

Terminbuchung für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen

Impfzentrum handelt laut jüngstem Erlass des Gesundheitsministeriums

Terminportal umgebaut: Weil das Gesundheitsministerium NRW laut jüngstem Erlass vom Wochenende nun wieder klar definierte Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren ins Impfzentrum einladen möchte, hat das hiesige Orga-Team schnell gehandelt.

Ab sofort können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren (gem. §3 Absatz 1 Nr. 3 CoronaImpfV) im Rahmen freier Kapazitäten des Impfzentrums einen Termin über das städtische Ticketportal ticket.io buchen. Zwingend erforderlich ist beim Besuch des Impfzentrums dann allerdings neben der erfolgten Terminbuchung eine entsprechende Impfbescheinigung. Einen Vordruck des Landes NRW hat die Stadt Münster auf der Website www.muenster.de/corona_impfberechtigung zum Download und Ausdruck hinterlegt. Diese Bescheinigung ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis der Kontaktperson sowie einem Nachweis der Impfberechtigung.

Dabei handelt es sich im einen Fall um 
 - die Kopie des Mutterpasses oder einen gleichwertigen Nachweis,
im anderen Fall um 
 - einen Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder die ärztliche Bestätigung einer Vorerkrankung nach §3 Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV (erhältlich über die hausärztliche Praxis) UND 
 - die Kopie des bereits vorliegenden Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes entsprechendes Dokument der Pflegekasse z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen etc.  Bei Personen bis 18 Jahre mit genannter Diagnose muss kein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit erfolgen.

Die genannten Personengruppen werden über das bislang ausschließlich den besonders begründeten Berufsgruppen vorbehaltene Terminportal gesteuert. Aufgrund schwankender Impfstoffmengen ist ein täglich wechselndes Terminangebot wahrscheinlich. Die Impfung in der hausärztlichen beziehungsweise gynäkologischen Praxis bleibt diesen beiden Personengruppen auch weiterhin möglich. Allerdings sollten etwaige Mehrfachbuchungen vermieden und nicht genutzte Termine rechtzeitig storniert werden. Alle Informationen und das Onlineportal finden sich unter der Adresse www.muenster.de/corona_impfberechtigung

Darüber hinaus erläutert die Stadt Münster auf der Website www.muenster.de/corona_aktuell die jeweils geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung oder des Infektionsschutzgesetzes.
Unter www.muenster.de/corona_impfung ist außerdem der tagesaktuelle Impffahrplan der Stadt Münster hinterlegt. Hier finden sich auch die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfkampagne in Münster.
Eine Übersicht der Stellen für eine kostenfreie Corona-Testung unter https://www.muenster.de/corona_testungen.html

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