22. September 2020 / Allgemein

Zur Stichwahl auch ohne Wahlbenachrichtigung

Gültigen Personalausweis vorlegen

Münster (SMS) Wer wird Münsters Oberbürgermeister? Die Entscheidung  fällt bei der Stichwahl am Sonntag, 27. September.  Auch alle Wahlberechtigten, die ihre Wahlbenachrichtigungskarte versehentlich entsorgt haben oder schlichtweg nicht mehr wiederfinden, können problemlos abstimmen. Es reicht  die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Also entweder den Personalausweis oder den Reisepass ins Wahllokal mitnehmen. 

Alle Wahllokale, die zur Kommunalwahl am 13. September geöffnet hatten, öffnen zur Stichwahl erneut von 8 bis 18 Uhr. Die Stimmbezirke bleiben unverändert, es geht in dasselbe Wahllokal wie beim ersten Durchgang vor gut einer Woche. Wer den Standort vergessen hat, kann unter www.stadt-muenster.de/wahlen nach zwei Klicks den Straßennamen seines Wohnsitzes eingeben und sieht die Adresse seines Wahllokals.

Noch bis einschließlich Freitag (25. September) können Wahlberechtigte - entweder mit Wahlbenachrichtigung oder nur mit Ausweisdokument - ganz direkt zur Briefwahl in einem der  Hauptwahlbüros im Stadthaus 1 (Klemensstraße) oder in der VHS (Aegidiimarkt) schreiten. Beide öffnen bis zum 25. September täglich von 8 bis 18 Uhr. Wartezeiten vermeidet eine Terminvereinbarung über das städtische Internet www.stadt-muenster.de/wahlen oder unter 4 92 - 33 90.

Foto: Wahlberechtigte erhalten auch in den beiden  Hauptwahlbüros am Stadthaus 1 und Aegidiimarkt ihre Briefwahlunterlagen und können direkt vor Ort ihre Stimme abgegeben. Wichtig ist die Vorlage des Personalausweises. Foto: Presseamt Münster. V

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