Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt – er steigt von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Die Änderung gilt ab dem 1. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind.
„Alleinerziehende leisten viel und verdienen deshalb eine besondere Unterstützung“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den um 2.100 Euro erhöhten Entlastungsbetrag automatisch, sodass alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Antrag stellen müssen.“
Die Finanzämter arbeiten den Erhöhungsbetrag schnellstmöglich in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. Somit können die Arbeitgeber die Steuerermäßigung bereits rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnversteuerung nach der Steuerklasse II wünschen, setzt die Berücksichtigung einen entsprechenden Antrag des/der Alleinerziehenden voraus. Alleinerziehende, die nicht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind, können den Erhöhungsbetrag – wie den bisherigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
NRW hilft Alleinerziehenden schnell und unbürokratisch
Dein Münster informiert
Meistgelesene Artikel
Meditainment-Vortrag „Fit bis 100“ am 14. April 2024 live im Kap. 8
- 9. April 2024
Coffee with a cop
Die Polizei Münster lädt zur Kaffeepause am Bahnhof ein
- 19. April 2024
Tag der offenen Tür bei den awm in Coerde
Am Sonntag, 21. April, von 11 bis 17 Uhr / Stündlicher Shuttleservice mit Doppeldecker-Bus vom Hauptbahnhof und zurück
Neueste Artikel
Panikattacke oder Asthma - mit solchen Diagnosen soll ein Hamburger Arzt seine Patienten in der Corona-Zeit vor der Maskenpflicht bewahrt haben. Nun muss sich der 80-Jährige vor Gericht verantworten.
Insgesamt neun Menschen sind am Sonntag verletzt worden, weil eine Hüpfburg von einer Windböe erfasst und teils in die Elbe geweht wurde. Nun ermittelt die Polizei gegen den Betreiber.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 6. Mai 2024
Gelungener Freiwilligentag zum Silberjubiläum
Freiwilligenagentur informiert und feiert Münsters Engagement
- 5. Mai 2024
Möglicher Blindgänger an der Tom-Rink-Straße
Freilegung am 7. Mai