Münster (ots) - Am Montagmittag (26.02.2018) gegen 12:30 Uhr wurde eine 35-jährige Deutsche in der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Münster vorstellig, um eine Strafanzeige aufzugeben. Dabei stellten die Beamten fest, dass sie selbst gesucht wurde.
Bei Feststellung und Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die zurzeit in Münster wohnende 35-Jährige ein Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag.
Wegen "Erschleichen von Leistungen" suchte sie die Staatsanwaltschaft München. Demnach hatte sie noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 420,00 Euro zu zahlen, ersatzweise 42 Tage von ursprünglich 700,00 Euro oder 70 Tagen Haft zu verbüßen. Sie war der Ratenzahlung einer Geldstrafe nicht im ausreichenden Maße nachgekommen.
Nach Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde verblieb die Frau nach einer Teilzahlung letztendlich auf freiem Fuß.