Am 27.02.2019 sind Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei Münster und die Stadt Münster an den folgenden Straßen vorgesehen:
In Risikobereichen (Straßenzüge mit dem höchsten Unfallrisiko)
Kardinal-von-Galen-Ring, Weseler Str., Hammer Str.
In schutzwürdigen Bereichen ( z.B. an Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Altenheimen oder weil Bürgeranregungen vorlagen)
Dingbängerweg, Angelstraße, Münsterstraße, Gartenbreie, Roxeler Str., Arnheimweg.
Des Weiteren sind Geschwindigkeitsüberwachungen im Stadtgebiet Münster (durch den Einsatz von Lasermessgeräten) und auf den Autobahnen im Regierungsbezirk Münster möglich.
Am 28.02.2019 sind Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei Münster und die Stadt Münster an den folgenden Straßen vorgesehen:
In Risikobereichen (Straßenzüge mit dem höchsten Unfallrisiko)
Westfalenstraße, Grevener Str.
In schutzwürdigen Bereichen ( z.B. an Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Altenheimen oder weil Bürgeranregungen vorlagen)
Davertstraße, Alverskirchener Str., Münsterstraße, Kristiansandstraße.
Des Weiteren sind Geschwindigkeitsüberwachungen im Stadtgebiet Münster (durch den Einsatz von Lasermessgeräten) und auf den Autobahnen im Regierungsbezirk Münster möglich.
Am 01.03.2019 sind Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei Münster und die Stadt Münster an den folgenden Straßen vorgesehen:
In Risikobereichen (Straßenzüge mit dem höchsten Unfallrisiko)
Steinfurter Str., Grevener Str., Friesenring.
In schutzwürdigen Bereichen ( z.B. an Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Altenheimen oder weil Bürgeranregungen vorlagen)
Angelmodder Weg, Osttor, Westhoffstraße.
Des Weiteren sind Geschwindigkeitsüberwachungen im Stadtgebiet Münster (durch den Einsatz von Lasermessgeräten) und auf den Autobahnen im Regierungsbezirk Münster möglich.
Am 02.03.2019 sind Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei Münster und die Stadt Münster an den folgenden Straßen vorgesehen:
In Risikobereichen (Straßenzüge mit dem höchsten Unfallrisiko)
Steinfurter Str., Weseler Str., Hammer Str., Kolde Ring.
In schutzwürdigen Bereichen ( z.B. an Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Altenheimen oder weil Bürgeranregungen vorlagen)
Des Weiteren sind Geschwindigkeitsüberwachungen im Stadtgebiet Münster (durch den Einsatz von Lasermessgeräten) und auf den Autobahnen im Regierungsbezirk Münster möglich.