15. November 2021 / Allgemein

2G auf Weihnachtsmärkten in Münster

Land stimmt münsterscher Allgemeinverfügung zu

Foto (Amt für Kommunikation, Stadt Münster): Der Besuch der Weihnachtsmärkte - hier am Kiepenkerl - ist unter 2G-Regelung möglich. 


Wer ab dem kommenden Montag (22.11.) einen der münsterschen Weihnachtsmärkte besuchen möchte, muss vollständig immunisiert sein, also geimpft oder genesen. Das Gesundheitsministerium NRW hat heute die bereits am Freitag vorgelegte Allgemeinverfügung der Stadt positiv beschieden.

"Ich freue mich über die rasche Rückmeldung des Landes", sagt Corona-Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer, "somit haben wir alle – Veranstalter, Gäste und Stadt – Klarheit, unter welchen besonderen Rahmenbedingungen diese Märkte stattfinden können. Die Zugangsbeschränkung mit 2G soll den Schutz aller Beteiligten erhöhen, das ist angesichts der jüngsten Infektionsentwicklung angebacht." Aktuell liegen sowohl die 7-Tage-Inzidenz als auch die Hospitalisierungsrate in Münster unter dem Landes- und Bundesschnitt, allerdings steigen die Zahlen weiter an.

Nachweis und Ausweis mitführen
Entsprechend der zu Beginn der Weihnachtsmärkte am kommenden Montag gültigen Allgemeinverfügung sind damit alle Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet verpflichtet, einen Nachweis über ihren Immunisierungsstatus und ein amtliches Ausweisdokument mit sich zu führen.

"Wer nicht entsprechend einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission geimpft werden kann, das sind beispielsweise Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, muss einen aktuellen negativen Test nachweisen können", so Norbert Vechtel, Leiter des Ordnungsamtes. Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis, alle anderen Unter-18-Jährigen legen eine Bescheinigung der Schule oder einen negativen Test vor. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Platzverweise und Geldbußen möglich
Beauftragte der jeweiligen Veranstalter und Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden die Einhaltung der 2G-Regeln kontrollieren. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird dazu besondere Einsatzschwerpunkte bilden. "Wer keinen Nachweis vorlegen kann oder will, muss mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 250 Euro rechnen", ergänzt Vechtel, "ein Platzverweis erfolgt in jedem Fall."

Eine Maskenpflicht besteht auf den Märkten aktuell nicht. Heuer dazu: "Angesichts weiter steigender Infektionszahlen empfehle ich aber, nicht nur Abstand zu halten, sondern in Menschenansammlungen auch eine Maske zu tragen."

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