13. Oktober 2016 / Allgemein

Do's und Dont's am Fahrrad - eine kleine Auffrischung

SICHERHEITSTIPPS FÜR SIE UND IHR RAD

Umweltfreundlich und ohne Stau ins Büro, schnell mal etwas einkaufen oder einfach die Natur genießen - fast 80% der deutschen Haushalte besitzen ein oder mehrere Fahrräder. Um immer sicher ans Ziel zu kommen, gibt es allerdings auch ein paar Regeln die beachtet werden müssen.

Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, sollte auch über die Gefahren und Risiken, die damit verbunden sind, Bescheid wissen. Nicht nur die Straßenverkehrsregeln müssen unbedingt beachtet werden, um uns und unsere Gesundheit nicht zu gefährden. Sondern auch unser Fahrrad muss optimal gesichert sein, wenn man es mit gutem Gewissen auch mal alleine lassen möchte.


 
So kommen Sie sicher an Ihr Ziel
Als Radfahrer ist es ratsam defensiv unterwegs sein. Kopfhörer runter und Augen auf - denn auch wenn man Vorrang hat, sollte einem immer bewusst sein, dass man ohne Knautschzone und Airbag unterwegs ist.
Um möglichst sicher ans Ziel zu kommen haben wir zur Auffrischung noch einige Tipps zusammengestellt:
Beim Abbiegen deutliche Handzeichen geben
Langsam auf Kreuzungen zufahren
Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anpassen
Vorrang anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beachten
Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern suchen
In der Stadt nicht "sportlich radeln"
Zu geparkten Autos einen seitlichen Sicherheitsabstand halten und auf öffnende Autotüren achten
Abstand zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern halten
Auf Fußgängerinnen/Fußgänger achten, die neben dem Radweg gehen
Gehwege und Gehsteige sind für Fußgänger gedacht
Nicht alkoholisiert fahren (auch hier gilt die 0,8-Promillegrenze und der KfZ-Führerschein kann bei Feststellen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen werden)
Telefonieren während dem Rad fahren ist verboten (Ausnahme Freisprecheinrichtung)
Auffällige - am besten reflektierende - Kleidung tragen
Licht und Bremse regelmäßig kontrollieren


Eine Wissenschaft für sich: die richtige Beleuchtung
Das Rad muss über Rückstrahler nach vorne und nach Hinten, seitlichen Rückstrahlern an Pedalen oder reflektierenden Reifen, Rückstrahlern an Pedalen oder Pedalkurbeln verfügen und müssen weiters mit Scheinwerfer und Rücklicht ausgestattet sein. Das Rücklicht darf auch ein Blinklicht sein; Scheinwerfer und Rücklicht können auch aufsteckbar und/oder batteriebetrieben sein. Bei Tageslicht und guter Sicht müssen Scheinwerfer und Rücklicht nicht mitgeführt werden. Alle anderen der oben angeführten Ausrüstungsgegenstände müssen aber immer am Fahrrad angebracht sein. Das Anbringen einer Glocke, Hupe oder ähnlichem ist ebenfalls vorgeschrieben.

Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen Scheinwerfer und Rücklicht am Fahrrad angebracht sein und es ist mit Licht zu fahren. Diese Bestimmungen gelten auch für Mountainbikes!

 

E-Bikes auf der Überholspur
Die gleichen Sicherheitsregeln gelten natürlich auch für E-Bike-Lenker. E-Bikes sind Fahrräder mit Tretunterstützung. Ein Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab. Ab einem Mindestalter von 12 Jahren darf man ohne Begleitung damit unterwegs sein, außer man besitzt einen Radfahrausweis, dann beträgt das Mindestalter 10 Jahre. Es gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie für herkömmliche Fahrräder bezüglich Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht usw.

Selbstverständlich hofft jeder, dass weder einem selbst noch seinem Fahrrad etwas geschieht, doch falls trotzdem mal etwas passieren sollte, bietet Helvetia Versicherungen Schutz.

Kontakt: Helvetia Versicherungen Hemsing & Wöstmann, Tel: 0251-9745002

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