31. Juli 2023 / Natur & Umwelt

Zucht von geschützten Reptilien und Amphibien?

Neues Projekt unterstützt Behörden bei der Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) – Kick-Off-Treffen in Münster

Allwetterzoo

Foto (Dr. Philipp Wagner): Der Startschuss für das vom Bundesamt für Naturschutz an die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) beauftragte und dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanzierte Projekt zur Einschätzung der Zucht von Reptilien und Amphibien fiel am 12.07. im Allwetterzoo Münster (v. l. DGHT: Projektverantwortlicher Dr. Axel Kwet, Prof. Dr. Tobias Eisenberg, Felix Hulbert, Christian Langner, Dr. Beate Pfau, Paul Bachhausen, BfN: Fachbetreuerin Dr. Mona van Schingen-Khan, DGHT: Dr. Xaver Wapelhorst, Robert Hentschel; BfN: Ulrich Schepp.


Deutschland zählt weltweit zu den wichtigen Ein- und Ausfuhrländern von Reptilien und Amphibien und trägt damit eine Verantwortung für den Schutz der betreffenden Arten. Das Bundesamt für Naturschutz setzt sich daher nicht nur für die Listung von durch den Handel bedrohten Arten nach CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) ein, sondern auch für eine erfolgreiche Umsetzung der Konvention. Dies wird unter anderem durch die Bereitstellung von Leitfäden für Artenschutzbehörden unterstützt. Bei der Erarbeitung von solchen Handreichungen leisten Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde oder zoologische Gärten wie der Allwetterzoo mit ihrer Expertise einen wichtigen Beitrag.

Das BfN hat das Projekt „Evaluation der Züchtbarkeit von ausgewählten, seit der letzten CITES CoP19 in Anhang I und ll gelisteten und höhergelisteten Reptilien- und Amphibientaxa“ in Auftrag gegeben. Ziel ist es, den Artenschutzbehörden einen Leitfaden zur Überprüfung der Zucht von geschützten Reptilien und Amphibien an die Hand zu geben.

Es handelt sich um ein Folgeprojekt zu bereits erfolgreich abgeschlossenen Studien, welches von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde durchgeführt wird. „Die Handreichungen sind in der Form international einmalig und unterstützen sowohl die nationalen Artenschutzbehörden in Deutschland als auch die CITES-Behörden der EU und international bei der Umsetzung der CITES-Konvention. Das haben auch bereits die Vorgängerprojekte bewiesen“, betont Dr. Mona van Schingen-Khan, Fachbetreuerin des Projekts im BfN.

Der internationale Handel mit gefährdeten Arten wird durch CITES reguliert. Mittlerweile umfasst der Handel mit geschützten Reptilien und Amphibien hauptsächlich als gezüchtet deklarierte Tiere. Während ein kontrollierter und legaler Handel mit Nachzuchten zum Artenschutz beitragen kann, wirkt sich ein Handel mit Wildfängen, die nur als gezüchtet deklariert werden, um Handelsbeschränkungen zu umgehen, oftmals sehr schädlich auf die Wildpopulationen aus. Deswegen stellt die Überprüfung der Herkunft gehandelter Tiere eine entscheidende Aufgabe für die CITES-Behörden weltweit dar.

Während der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP19) im November 2022 in Panama wurden knapp 250 Reptilien- und Amphibienarten neu nach CITES gelistet. Das sind mehr als zwei- bis viermal so viele Arten wie bei den vorherigen Vertragsstaatenkonferenzen. Darunter viele Schildkröten, alle Glasfroscharten oder die durch deutsch-vietnamesische Initiative gelistete Grüne Wasseragame, Physignathus cocincinus. „Für viele der neu gelisteten Arten liegen jedoch kaum publizierte und verfügbare Informationen vor. Wir werden im Rahmen des Projekts nun für sämtliche Arten u.a. Informationen zur Reproduktionsbiologie, Haltungsbedingungen, Vorkommen und Gefährdung aus der Literatur und über Artexpert*innen, sowie Spezialisten-Gruppierungen zusammentragen und aufbereiten. Daneben werden auch zoologische Einrichtungen und andere Institutionen in Europa und auch in den Herkunftsländern aktiv befragt“ erklärt Dr. Beate Pfau, Projektleiterin und Fachbeirätin für internationales Projektmanagement der DGHT.

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