26. März 2021 / Rund ums Wohnen

Vorsorge – Testament - Erbschaft

Maklerin Münster hilft bei Fragen zur Vererbung von Immobilien

Vererben

Das Thema Erbschaft ist für viele Menschen heikel, da es letztendlich die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit bedeutet. Sowohl Gespräche innerhalb der Familie über das Erbe als auch das tatsächliche Verfassen eines Testaments werden gerne hinausgezögert. Dennoch sollte – insbesondere, wenn es um eine Immobilie geht – bereits frühzeitig ein Testament aufgesetzt werden, um familiäre Streitigkeiten zu vermeiden. Die Immobilie gehört oft zu den wirtschaftlich und emotional bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft.

Allerdings ist ein Testament nur rechtsgültig, wenn Form und Inhalt korrekt sind. Daher ist es ratsam, schon frühzeitig mit Ruhe und am besten mit der richtigen fachlichen Unterstützung, dieses Thema aus dem Weg zu räumen. Nur wenn rechtzeitig alle Fragen geklärt werden und auch offen mit den Erben besprochen wird, wie man sich die Erbschaft vorstellt, werden böse Überraschungen verhindert und dem sorgenfreien Start in den Ruhestand steht nichts mehr entgegen.

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen? Sind schon Spannungen entstanden? Mit Frau Magri ist bei MaklerinMünster eine zertifizierte Mediatorin im Einsatz, die festgefahrene Situationen lösen und Gespräche wieder in die richtigen Bahnen lenken kann.

Doch nicht nur in Bezug auf das Vermögen ist es wichtig, rechtzeitig alle Regelungen zu treffen. Auch Dinge wie Versicherungen, Mitgliedschaften, Altersvorsorge und Bestattungswünsche sollten im Idealfall schon im Vorfeld geregelt werden. Insbesondere der digitale Nachlass wird immer noch häufig vernachlässigt. Nutzerkonten im Internet oder online geschlossene Verträge bestehen im Todesfall zunächst weiter. Oft fühlen sich die Angehörigen mit dieser Datenflut alleine gelassen und überfordert.

Zur Unterstützung bei der Nachlassabwicklung ist auf www.maklerinmuenster.de/immobilie-im-alter/testament-vorsorge/ ein Formular hinterlegt, das sämtliche Bereiche abdeckt, die im Vorfeld geregelt werden sollten. Bei weiteren offenen Fragen, hilft das Team von MaklerinMünster natürlich gerne persönlich weiter.

Während viele Menschen die Themen Erbschaft und Testament jedoch noch halbwegs auf dem Schirm haben, erleben Immobilienmakler leider immer wieder die Folgen fehlender Vorsorge im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall. Angehörige stehen dann häufig vor der Herausforderung, eine Immobilie dringend verkaufen zu müssen, um beispielsweise die Kosten für ein Pflegeheim oder vielleicht für eine Barrierefrei-Umwandlung der eigenen Immobilie abzudecken. Doch dann stellt sich allzu oft heraus, dass dies rechtlich nicht möglich ist, da vom Eigentümer keinerlei Vorsorge getroffen wurde. Ehepartner, Familienangehörige und Verwandte sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt! Rechtsgeschäfte dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine gültige Vollmacht vorliegt.

Ist dies nicht der Fall, entscheiden andere darüber, wie es weiter geht. Das gilt sowohl für medizinische Angelegenheiten als auch für Vermögensangelegenheiten und geschäftliche Handlungen. Um die Kontrolle über die eigene Zukunft nicht in fremde Hände geben zu müssen, ist es ratsam, rechtzeitig Personen zu bevollmächtigen, denen man vertraut.

Zu allen Fragen rund um die Erbimmobilie, zu Form und Inhalt eines Testaments berät das Team von MaklerinMünster vertrauensvoll und seriös. 

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