5. Dezember 2025 / Allgemein

Stadt schränkt Silvesterfeuerwerk in der Altstadt ein

Verbotszone am Domplatz und Prinzipalmarkt

Karte Feuerwerksverbotszone (Stadt Münster): Die Stadt Münster verbietet in der Silvesternacht 2025/2026 am Domplatz und Prinzipalmarkt das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik.


Um die Besucherinnen und Besucher zu schützen, erlaubt die Stadt Münster in der Silvesternacht auf dem Domplatz und Prinzipalmarkt kein Feuerwerk. Wie bei den vergangenen beiden Jahreswechseln ist dort sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch das Mitführen von Pyrotechnik verboten. Die Einschränkung gilt vom 31. Dezember 2025 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 4 Uhr.

Durch den leichtfertigen Umgang mit Böllern und Silvesterraketen ist es in dem Altstadtbereich in der Vergangenheit zu Verletzungen und Gefährdungen von Personen gekommen. Das Verbot zielt auf die Stunden vor und nach Mitternacht, wenn erfahrungsgemäß besonders viele Menschen auf den Domplatz und den Prinzipalmarkt ziehen. Die räumliche Enge erhöht das Risiko, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten und Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt werden. Ein weiterer Grund für das Verbot ist die empfindliche Bausubstanz der historischen Fassaden an Prinzipalmarkt und Domplatz.

"Noch lässt der Gesetzgeber die Silvester-Böllerei als Ausnahme vom allgemeinen Verbot zu. Bis es hier Bewegung gibt, kann jeder Einzelne die Böllerei einschränken oder ganz darauf verzichten und so einen Beitrag für Umwelt und Sicherheit leisten", verweist Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer auf die bundesweite Debatte um das Pro und Contra zum Silvesterfeuerwerk.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Münster wird in der Innenstadt das Verbot in der Silvesternacht kontrollieren. Um die Sicherheit zu erhöhen, dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor es durch das Anzünden zu gefährlichen Situationen kommt. Zur Gefahrenabwehr können die KOD-Streifen auch dort eingreifen, wo keine Pyrotechnik-Verbotszone besteht.

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