Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen – und auch das Urteil zum Abschluss des Prozesses in Freiburg dürfte Schlagzeilen machen: Nach dem Verschwinden und mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica wird mit einer mehrjährigen Haftstrafe für den geständigen Angeklagten gerechnet. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Landgericht haben sich bereits auf einen Strafrahmen für den 31-Jährigen geeinigt. Das Wichtigste zur Tat und zu den Folgen: Das Mädchen war im Sommer 2025 aus dem Erlebnisbad des Europa-Parks in Rust gelockt und erst Stunden später mehrere Kilometer entfernt entdeckt worden – verletzt, verängstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll das damals sechsjährige Mädchen angesprochen und ihm Hilfe angeboten haben. Dann führte er das Kind aus dem Bad und in ein nahes Maisfeld. Als es sich dort immer wieder gewehrt habe, soll der Mann das Kind in ein Gebüsch an einer Straße geworfen und die Flucht ergriffen haben. Vor dem Landgericht hatte der 31-Jährige zum Prozessauftakt gestanden, das Mädchen aus dem Erlebnisbad gelockt und sexuell missbraucht zu haben. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte», ließ er über seinen Anwalt erklären. Nach der Tat war der Mann untergetaucht und eine Woche später in seiner rumänischen Heimat festgenommen worden. Beamte identifizierten ihn anhand von Zeugenaussagen und Aufnahmen von Überwachungskameras, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica zur Verfügung gestellt hatte. Hinweise auf eine Vergewaltigung gibt es nach Angaben der Polizei zwar nicht. Dennoch berichteten Ermittler und Eltern nach der Tat von einer zutiefst traumatischen Erfahrung für das Mädchen. Seine Tochter schlafe seit dem Missbrauch nicht mehr allein, sagte der Vater vor Gericht aus. Sie habe Angst, den Täter wiederzutreffen, verhalte sich bisweilen wie ein Kleinkind und sei in der Schule häufig abgelenkt. Der Vater, der am Tag des Verschwindens nur wenige Meter von dem Mädchen entfernt war, ist seit der Tat nicht mehr arbeitsfähig. Nach der Tat hat der Europa-Park die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Unter anderem werden Eltern stärker sensibilisiert, sie können zudem ein Armband mit ihrer Telefonnummer für ihre Kinder bekommen. Laut Europa-Park wurden auch die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert. Ein Armband soll in Rulantica Eintritt und Austritt ermöglichen, das Schließfach kann damit genutzt und bargeldlos bezahlt werden. «Optional lassen sich nun mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat», sagte ein Sprecher weiter. Im Fall des Mädchens hätte das allerdings wohl nicht geholfen: Auf den im Prozess gezeigten Aufzeichnungen vom Ausgangsbereich des Rulantica-Bads ist zu sehen, wie das Kind mit dem Transponder-Armband des Angeklagten durch das Drehkreuz geht. Der Angeklagte schlüpft ohne eigenes Armband darunter hindurch – in Anwesenheit einer Mitarbeiterin. Der Vater des Mädchens hat den Europa-Park im Prozess scharf kritisiert. Wiederholt hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem August-Abend an das Personal des Bads gewandt und erfolglos um Hilfe gebeten, sagte er im Prozess aus. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe der Vater die Antwort bekommen: «Das können Sie selbst machen.» Auch die Security und die Kasse am Ausgang wurden nach Aussage der Eltern nicht alarmiert. Hätte man frühzeitig reagiert – so der Vorwurf der Eltern –, wäre das Mädchen wahrscheinlich noch entdeckt worden, denn der Angeklagte soll das Bad mit seinem Opfer erst nach einer Stunde verlassen haben. Der Europa-Park teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer haben sich schon auf einen Strafrahmen verständigt. Wahrscheinlich ist nun laut dem Vorsitzenden Richter eine Haftstrafe zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten Gefängnis.Wie es zu der Tat kam
Was der Angeklagte einräumt
Wie sehr das Mädchen leidet
Was der Europa-Park geändert hat
Welche Vorwürfe die Eltern erheben
Wie das Urteil ausfallen wird
Bildnachweis: © Philipp von Ditfurth/dpa
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Rulantica-Prozess: Was am Fall und am Urteil wichtig ist
Entsetzen, Schuldzuweisungen und neue Sicherheitsregeln: Was hinter dem Rulantica-Fall steckt und welches Urteil gegen den Angeklagten als wahrscheinlich gilt.
Meistgelesene Artikel
Dein Münster informiert
- 20. März 2026
Der größte Ammonit der Welt heißt jetzt "Seppi"
Publikum wählt Namen für Exponat im LWL-Museum für Naturkunde
Veranstaltung zeichnet Rechtskonflikte zwischen Stadt und Kirche im frühneuzeitlichen Münster nach
Neueste Artikel
- 17. April 2026
Rettungsversuch für Buckelwal frühestens am Samstag
Seit 18 Tagen liegt der Buckelwal fest – Helfer setzen alles daran, das Tier mit einer aufwendigen Aktion aus der Bucht vor Poel zu retten. Wie es dem Wal aktuell geht und wie die Pläne aussehen.
- 17. April 2026
XL-Bully beißt Mann zu Tode - Besitzer muss 12 Jahre in Haft
Der Halter einer in England verbotenen Kampfhund-Rasse muss ins Gefängnis, weil sein Hund völlig außer Kontrolle gerät. Das Tier hatte bereits angefangen, sein Opfer bei lebendigem Leibe zu fressen.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 17. April 2026
Rettungsversuch für Buckelwal frühestens am Samstag
Seit 18 Tagen liegt der Buckelwal fest – Helfer setzen alles daran, das Tier mit einer aufwendigen Aktion aus der Bucht vor Poel zu retten. Wie es dem Wal aktuell geht und wie die Pläne aussehen.
- 17. April 2026
XL-Bully beißt Mann zu Tode - Besitzer muss 12 Jahre in Haft
Der Halter einer in England verbotenen Kampfhund-Rasse muss ins Gefängnis, weil sein Hund völlig außer Kontrolle gerät. Das Tier hatte bereits angefangen, sein Opfer bei lebendigem Leibe zu fressen.











