18. Juli 2024 / Aus aller Welt

Nach Einbruch in Tresorraum - Haftstrafen für vier Männer

Ungestört knacken Einbrecher in einer Tresoranlage in Berlin 295 Schließfächer und entkommen mit einer Millionenbeute. Die Beute ist verschwunden. Mehrere sind nun als Täter verurteilt worden.

Das Gericht ging von einer Beute in Höhe von 17,6 Millionen Euro aus. (Archivbild)

Nach dem spektakulären Einbruch in einen Tresorraum in Berlin-Charlottenburg mit Beute in Millionenhöhe sind vier Männer verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt verhängte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und acht Jahren. Die 26 bis 53 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem des Diebstahls mit Waffen beziehungsweise in einem Fall der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen. 

Das Gericht ging nach neunmonatiger Verhandlung von einer Beute in Höhe von 17,6 Millionen Euro aus. Die Ermittler waren zunächst von 49 Millionen ausgegangen. Es sei eine Tat mit «sehr hohem Organisationsgrad» gewesen, es sei mit hoher krimineller Energie vorgegangen worden, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mattern. «Die Spur der Tatbeute verliert sich mit der Entwendung.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Mildere Strafe nach Geständnis

Mehrere der Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft dem Clan-Milieu zugerechnet. Zudem wurde der mitangeklagte damalige Geschäftsführer der Tresoranlage verurteilt. Der 53-Jährige hatte gestanden und Mitangeklagte belastet. Er erhielt nun mit dreieinhalb Jahren Haft die niedrigste Strafe. Er habe Aufklärungshilfe geleistet, so Richter Mattern. «Aber ohne ihn wäre die Tat nicht möglich gewesen.» Zudem habe er 50.000 Euro für den Coup erhalten. Im Fall eines teilgeständigen 28-Jährigen, der mit vier bislang unbekannten Mittätern die Schließfächer aufhebelte, ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 17,6 Millionen Euro an.

Täter hatten Schlüssel und Zugangs-Codes 

Als die Einbrecher am 19. November 2022 vor der Tür der Tresoranlage an der Fasanenstraße standen, waren sie bestens ausgestattet: Der Geschäftsführer habe ihnen zuvor Transponder, Schlüssel und Zugangs-Codes ausgehändigt, hieß es weiter im Urteil. Er habe zudem kurz zuvor den bisherigen Wachdienst für die Anlage gekündigt und durch
einen Sicherheitsdienst der mutmaßlichen Komplizen ersetzt sowie dafür gesorgt, dass die Alarmanlage für einen gewissen Zeitraum außer Kraft gesetzt wurde. 

Morgens um 7.13 Uhr begannen mehrere Täter laut Ermittlungen mit dem Aufhebeln von Schließfächern. Bilder einer Überwachungskamera belegen: Taschenweise schleppten sie aus der ehemaligen Privatbank Beute zu einem Transporter und brachten die Beute bis 19.34 Uhr in mehreren Fuhren weg. 996 Uhren im Gesamtwert von über 10 Millionen Euro sowie Schmuck, Edelmetall, Bargeld hätten sich darunter befunden. Anschließend legten die Täter Feuer, um Spuren zu vernichten. 

Geldwäschegeschäfte als Hintergrund der Tat

Hintergrund der Tat sollen Geldwäschegeschäfte des damaligen Tresorraum-Chefs mit einigen der Angeklagten gewesen sein. Der 53-Jährige hatte sich nach eigenen Angaben dabei mit einer Millionensumme verschuldet. «Von wem die Idee gekommen ist, die Schließfächer auszuräumen, vermochte die Kammer nicht aufzuklären», sagte Mattern. Der damalige Geschäftsführer und ein 42 Jahre alter Angeklagter hätten sich jedenfalls darauf verständigt, «die Anlage ins Visier zu nehmen».

Der 42-Jährige sei der «planende Hintermann» gewesen, hieß es weiter im Urteil. Gegen ihn ergingen acht Jahre Haft. Ein 28-jähriger Angeklagter, der Schließfächer aufbrach, erhielt sieben Jahre und vier Monate Gefängnis. Er und der 42-Jährige wurden zudem der versuchten Brandstiftung schuldig gesprochen. Gegen einen 26-Jährigen, der wie der 42-Jährige dem Clan-Milieu zugerechnet wird, ergingen wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen vier Jahre und vier Monate Haft. 

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Staatsanwaltschaft hatte bis zu neun Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall Haftstrafen zwischen dreieinhalb und neun Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf geringere Strafen, in einem Fall auf Freispruch, die Anwälte des geständigen Ex-Geschäftsführers hatten ein Absehen von Strafe beantragt. Der Mann steht seit seiner Aussage bei der Polizei unter besonderem Schutz. 


Bildnachweis: © Paul Zinken/dpa
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