6. Februar 2024 / Aus aller Welt

EU-Parlament stimmt für EU-weiten Führerscheinentzug

Bekommt ein Deutscher in Italien ein Fahrverbot, kann er sich bislang schon hinter dem Brenner wieder ans Steuer setzen und heimfahren. CSU bis Grüne kritisieren das - und wollen es ändern.

Mit den EU-Staaten muss noch ein Kompromiss ausgehandelt werden.

Eine Mehrheit des Europaparlaments möchte Fahrverbote künftig EU-weit durchsetzen. Wie das EU-Parlament in Straßburg zudem mitteilte, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Kilometern pro Stunde zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Abgeordneten wollen das den Angaben zufolge ausweiten, sodass in Wohngebieten bereits der Führerschein weg sein kann, wenn man 30 km/h zu schnell unterwegs ist. Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen hat, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob das Verbot EU-weit gilt oder nicht.

Wenn einem Deutschen etwa in Italien verboten wird zu fahren, darf er sich momentan in Deutschland trotzdem hinters Steuer setzen. «Bislang gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde», teilte der ADAC mit. Eine einheitliche Regelung würde zur Verkehrssicherheit beitragen.

Bis neue Vorgaben gelten können, dauert es noch

Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Die Mitgliedsstaaten haben aber noch keine Position zu dem Vorhaben gefunden. Die Verhandlungen werden erst starten, nachdem im Sommer ein neues Parlament gewählt wurde. Nach einer solchen Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten in der Regel rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Die Abgeordneten wollen nun, dass Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufgenommen wird - so wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch mit dem EU-Staat geteilt, der den Führerschein ausgestellt hat.

Uneinigkeit um EU-weites Punktesystem

Das Vorhaben wurde fraktionsübergreifend begrüßt. Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner betonte, dass gefährliches Parken, gefährliches Überholen, Überfahren einer durchgezogenen Linie und Fahrerflucht ebenfalls erfasst werden und zum Fahrverbot führen sollten. Er verweist zudem auf Zahlen der EU-Kommission, wonach rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet blieben. Ziel sei es, die Zahl der Verkehrstoten zu senken.

EU-Parlamentsvizepräsident Jan-Christoph Oetjen sagte: «Wer in einem Land einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, hat sein Recht auf Fahren in der EU verwirkt.» Wichtig sei, dass Verstöße einheitlich und klar definiert seien, so der FDP-Politiker.

Unterschiedliche Ansichten gibt es bei den Details. Zwar hält der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber das Vorhaben für richtig, denn es sei nicht vermittelbar, dass der Entzug eines Führerscheins in der EU nicht grenzüberschreitend funktioniere. Er plädiert aber auch dafür, dass neue Regeln nur für schwere Verkehrsverstöße, die Leben gefährdeten, gelten sollten und es kein EU-weites Punktesystem nach dem Vorbild Deutschlands geben solle.

Ein solches System wünscht sich hingegen etwa die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg. Alle Mitgliedstaaten sollten sich dazu verpflichten, teilte sie mit. Auch sie befürwortet den EU-weiten Führerscheinentzug.

Unterschiedliche Regeln in anderen EU-Ländern

In Deutschland muss man nach Angaben des ADAC bereits mit einem Monat Fahrverbot rechnen, wenn man innerorts mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs ist. Auch wegen eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze oder des Konsums illegaler Drogen kann der Lappen weg sein.

In Italien muss man laut ADAC seinen Führerschein sofort abgeben und darf nur noch bis zum Urlaubsziel und nach Hause fahren, wenn man mehr als 41 km/h zu schnell fährt. Nach Angaben der österreichischen Regierung liegt die dortige Grenze für ein Fahrverbot, wenn man mehr als 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts zu schnell gefahren ist. Gleiches kann beim Geisterfahren auf der Autobahn, Fahrerflucht oder zu geringem Sicherheitsabstand passieren. Bei Alkohol ist ab 0,8 Promille am Steuer mit einem Fahrverbot zu rechnen.


Bildnachweis: © Sina Schuldt/dpa
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