11. Dezember 2024 / Aus aller Welt

Erpressungsfall Schumacher: Ermittler prüfen Vorwürfe

War an der gescheiterten Erpressung der Familie Schumacher noch eine weitere Person beteiligt? Die Staatsanwaltschaft kündigt eine Prüfung an.

Noch eine weitere Person beteiligt? Die Staatsanwaltschaft kündigt eine Prüfung an.

Nach der gescheiterten Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher prüft die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen eine Krankenschwester. Sie hatte den Rennfahrer zeitweise betreut. Beim Prozessbeginn um den Erpressungsversuch in Wuppertal hatten sowohl der Hauptverdächtige als auch eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie die Krankenschwester erwähnt. 

Die Staatsanwaltschaft werde die Angaben eingehend überprüfen und bewerten, teilte sie nun mit. Dann werde entschieden, ob gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei. Die Krankenschwester war am ersten Prozesstag als Zeugin geladen, aber nicht erschienen. 

Beim Prozessauftakt hatte der mutmaßliche Haupttäter gestanden, ein Mitangeklagter habe ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers gegeben. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. Die geforderten 15 Millionen Euro hätten deshalb durch drei geteilt werden sollen.

Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie hatte als Zeugin ausgesagt, nach dem ersten Erpresser-Anruf habe man zunächst die Krankenschwester verdächtigt, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. «Wir haben da unschöne Dinge gesehen.» 

Sehr sensible Daten wie Fotos und Krankenakte

Die Familie war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Die Daten seien außerordentlich sensibel. Vor dem Amtsgericht sind drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren angeklagt. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet.


Bildnachweis: © Oliver Berg/dpa
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