19. März 2025 / Aus aller Welt

Baden-Württemberg will Handynutzung an Schulen einschränken

Schon unter Kindern und Jugendlichen sind Handys weit verbreitet. Was sie mit den Geräten in der Schule machen dürfen, ist unterschiedlich. Baden-Württembergs Kultusministerin will strengere Regeln.

Das Smartphone als ständiger Begleiter und permanente Ablenkung - in der Schule wird das zum Problem. (Archivbild)

Baden-Württemberg will die private Nutzung von Handys an Schulen im Bundesland einschränken. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) plant eine schulgesetzliche Regelung mit klaren Leitplanken für den Umgang mit Smartphones an Schulen.

«Es geht mir um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen», sagte Schopper der dpa. Die negativen Einflüsse von Smartphones seien inzwischen ausreichend belegt. Als Beispiele nannte Schopper Folgen für die Konzentrationsfähigkeit, das Lernvermögen und die mentale Gesundheit. Auch könnten diese zu Cybermobbing oder emotionaler Vereinsamung führen. «Es ist Zeit, zu handeln», sagte die Ministerin. Sie forderte «klare, altersgerechte Regelungen».

Details sollen noch erarbeitet werden

Wie genau die Regeln aussehen sollen, sagte die Ministerin nicht. Details müssten nun erarbeitet werden, teilte ein Sprecher mit. Bislang kann jede Schule selbst festlegen, ob sie die Nutzung von Handys etwa in der Pause über die Hausordnung der Schule verbietet.

In Deutschland sind die Regeln zum Umgang mit den Handys von Schule zu Schule und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hintergrund ist der Föderalismus. Bildung ist Ländersache.

Ein bundesweites Verbot von privaten Smartphones in Schulen existiert bislang nicht und kann auch nicht von Berlin aus beschlossen werden. Die Länder können sich in der Bildungsministerkonferenz zwar auf gemeinsame Standards wie ein Verbot oder Einschränkungen verständigen. Konkret entschieden wird am Ende aber immer im jeweiligen Bundesland, etwa durch Änderung des dortigen Schulgesetzes.

Lehrer-Gewerkschaft und Schülervertretung zeigen sich kritisch

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht Schoppers Vorstoß kritisch. «Ein Smartphone-Verbot an Schulen klingt zwar markig und durchsetzungsstark, ist aber vollkommen realitätsfern,» sagt GEW-Vorstandsmitglied Anja Bensinger-Stolze. Viele Schulen hätten schon heute gute pädagogische Konzepte, wie sie eine Handynutzung zulassen. «Wer soll das am Ende in den Schulen durchsetzen?», sagte sie der dpa.

Ein mögliches Verbot hält Bensinger-Stolze für kontraproduktiv: «Viel besser ist es doch, Kinder und Jugendliche zu befähigen, Smartphones verantwortungsvoll zu nutzen, und Lehrkräfte als Bildungsprofis bei der Vermittlung von Medienkompetenz zu unterstützen – zum Beispiel durch Fortbildungen, Stärkung demokratischer Schulprozesse und eine gute, öffentliche digitale Infrastruktur an Schulen.»

Ähnlich äußert sich die Bundesschülerkonferenz. In einer Mitteilung aus dem Januar fordert die Schülervertretung: «Ein generelles Smartphone-Verbot an Schulen würde die Versäumnisse der Politik drastisch verschärfen, statt diese aufzuarbeiten und zu reformieren», heißt es dort. Verbote lehnt die Bundesschülerkonferenz, die nach eigenen Angaben acht Millionen Schülerinnen und Schüler vertritt, deshalb ab.

Die meisten Jugendlichen besitzen ein Smartphone

65 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren besitzen in Deutschland ein Smartphone, wie aus einer Studie des Digitalverbandes Bitkom vom Dezember 2024 hervorgeht. Weitere 4 Prozent haben demnach klassische Handys ohne Touchscreen.

Bitkom zufolge gibt es starke Unterschiede zwischen den Altersgruppen. «Während von den 6- bis 9-Jährigen erst 17 Prozent über ein eigenes Smartphone verfügen, sind es von den 10- bis 12-Jährigen bereits drei Viertel (76 Prozent). Unter den 13- bis 15-Jährigen haben 90 Prozent ein Smartphone, ab 16 Jahren mit 95 Prozent nahezu alle.»

In anderen europäischen Ländern sind solche Verbote bereits Alltag. In Italien, Dänemark, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, Frankreich und Großbritannien sind Handys – mit unterschiedlichen Regelungen – bereits weitgehend aus dem Schulalltag verbannt oder entsprechende Regelungen unmittelbar vor der Umsetzung.


Bildnachweis: © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
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