23. April 2026 / Aus aller Welt

Abschiebehäftling randaliert in Flugzeug am BER

Gerangel im Flugzeug am BER: Nach einem Vorfall wird ein Mann von Polizisten abgeführt. Die Notrutsche wird ausgelöst, Passagiere müssen aussteigen.

In der Maschine vom Typ A320 der Austrian Airlines hat ein Abschiebehäftling randaliert.

In einem Flugzeug am Berliner Hauptstadtflughafen ist es zu einem Vorfall mit einem Abschiebehäftling gekommen. In den hinteren Reihen begann der Mann zu randalieren und wurde von den ihn begleitenden Polizisten aus dem Flieger geleitet, wie ein dpa-Reporter berichtete. Durch das Gerangel sei an der Vordertür des A320 die Notrutsche ausgelöst worden. Alle Passagiere mussten demnach aussteigen. 

Das Flugzeug sollte am Morgen von Berlin nach Wien fliegen. Eine Sprecherin von Austrian Airlines bestätigte einen Vorfall in der Maschine mit einem Mann, der abgeschoben werden sollte. Der Passagier habe sich lautstark bemerkbar gemacht, weswegen beschlossen worden sei, dass er aussteigen müsse. Leider sei die Notrutsche aktiviert gewesen.

Rund ein Drittel der Passagiere musste aussteigen

Auf der Fluginformationsseite des BER war zusehen, dass der Flug eigentlich um 7.00 Uhr starten sollte. Am späten Morgen durften die ersten Passagiere wieder in die Maschine einsteigen. Nach Angaben der Airline-Sprecherin wird der Flug mit zweieinhalb Stunden Verspätung in Wien erwartet. 

Da die Vordertür ohne Notrutsche nicht zur Evakuierung genutzt werden könne, mussten rund ein Drittel der Passagiere aussteigen. Deswegen wurde die Zahl der Fluggäste um 51 auf 110 reduziert, wie die Sprecherin erklärte. Dabei handle es sich um eine Sicherheitsvorgabe. Die Notfallrutsche werde dann in Wien ausgetauscht.

So viele Abschiebungen werden abgebrochen

Im vergangenen Jahr wurden 1.593 Abschiebungen mit Beteiligung der Bundespolizei abgebrochen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehrerer Linken-Abgeordneten hervorgeht. 

Die Gründe sind vielfältig und waren demnach etwa medizinische Notfälle, aktiver und passiver Widerstand, fehlendes Personal oder Dokumente sowie Selbstverletzung oder derartige Versuche. Auch ein Ablehnen der Übernahme durch die Bundespolizei oder Gründe im Zusammenhang mit dem Flug selbst werden genannt. 

Im Vorjahr wurden 22.787 Menschen abgeschoben, davon 19.987 über den Luftweg.


Bildnachweis: © --/dpa
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