Erstmals seit seiner Festnahme hat ein in Würzburg wegen Mordes angeklagter Jugendlicher gestanden, einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Der 15-Jährige ließ vor dem Landgericht Würzburg eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtete. Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Zum Motiv gab es zunächst keine Informationen. Der 15-jährige Deutsche steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Über seine Verteidiger ließ der Angeklagte laut Sprecherin weiter erklären, dass ihm alles sehr leidtue und dass er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Fragen zur Sache habe der Jugendliche nicht beantwortet. Als Zeugen sagten den Angaben nach der Vater und die damalige Freundin des Getöteten aus, sie hätten sich insbesondere zu dessen Persönlichkeit und zu den Folgen der Tat für Zeugen und Angehörige geäußert. Zudem machten fünf Polizistinnen und Polizisten Angaben zur Auffindesituation des Getöteten, zu ersten Maßnahmen sowie zu ihren persönlichen Eindrücken vom Angeklagten nach dessen vorläufiger Festnahme. Seit seiner Festnahme am Tattag hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Ermittler geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt - dieser hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt, und über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Der Angeklagte soll die Tat nur begangen haben, um jemanden zu töten - also aus Mordlust. Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Das Verfahren soll laut Gerichtssprecherin am 17. Mai fortgesetzt werden. Es ist demnach die Zeugenaussage eines Polizeibeamten vorgesehen.Angeklagter soll aus Mordlust gehandelt haben
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