18. März 2020 / Allgemein

Weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig

OB Lewe: „Die Einschnitte sind drastisch, aber notwendig“

OB Lewe: „Die Einschnitte sind drastisch, aber notwendig“
Münster (SMS) Die Zahl der diagnostizierten und gemeldeten Corona-Fälle steigt auch im Stadtgebiet Münster erwartungsgemäß  weiter an. Aktuell sind den Behörden 130 Fälle bekannt (Stand: 18. März, 15 Uhr. Vortag: 103). Darauf, und auf neue Vorgaben unter anderem des NRW-Gesundheitsministeriums, muss die Stadt Münster mit weitreichenden Einschränkungen für das  öffentliche Leben im Stadtgebiet reagieren. Ziel der Maßnahmen ist, das öffentliche Leben weitestgehend zum Stillstand zu bringen. Oberbürgermeister Markus Lewe: „Die Einschnitte sind drastisch, aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie so gut es geht zu verlangsamen. Das sind wir den Alten und Kranken unserer Gesellschaft, für die eine Infektion besonders schlimme Auswirkungen haben, schuldig.“ 

So werden neben den bereits geschlossenen Bars und Kneipen unter anderem auch alle Cafés, Restaurants, Gaststätten und sonstige Gastronomiebetriebe bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen sind Angebote, die zum sofortigen Verzehr gedacht sind. Ausnahmen gelten auch für Lieferdienste.  

Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Tierparks und Museen sind schon geschlossen, nun müssen Mensen und vergleichbare Einrichtungen ebenfalls schließen. Ebenso dürfen bis auf weiteres keine Messen, Ausstellungen oder andere Publikumsveranstaltungen mehr stattfinden. Das gilt sowohl für private wie für öffentliche Veranstaltungen. Fitness-Studios,  Schwimmbädern und Saunen bleibt der Betrieb untersagt. Zusätzlich ist jeglicher Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Brauchtumsveranstaltungen wie etwa Osterfeuer müssen ebenfalls pausieren.   

Auch der Einzelhandel ist zu schließen, soweit er nicht zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs dient. Damit sind unter anderem Geschäfte für Lebensmittel gemeint, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf sowie Tierbedarfsmärkte.   

Weiterhin gilt: Reiserückkehrer aus den vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebieten dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dortigem Aufenthalt verschiedene Bereiche nicht mehr betreten. Unter anderem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser, Berufs- und Hochschulen. Welche Regionen als Risikogebiete gelten, ist unter anderem den Internetseiten des Robert Koch-Institutes zu entnehmen (https://www.rki.de). 

Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gibt es unter anderem restriktive Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten solcher Institutionen.   

Die neuen Vorschriften gelten verbindlich ab Mitternacht (19. März 2020, 0.00 Uhr).  Alle Betroffenen werden jedoch dringend gebeten, sie möglichst schon sofort umzusetzen. 

Oberbürgermeister Markus Lewe: „Das Maßnahmenpaket klingt bedrohlich. Deshalb erneut der Hinweis auf den aktuellen Kenntnisstand: Die allermeisten Corona-Infektionen heilen weitgehend problemlos aus. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Alten und Schwachen und müssen konsequent umgesetzt  werden, um diesen Personenkreis zu schützen. 

Pdf: Wortlaut der Allgemeinverfügung mit zahlreichen weiteren Beispielen und Konkretisierungen.   
Allgemeinverfügung 18.3.2020

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