16. Juni 2020 / Allgemein

Stadt bittet um Mithilfe für neuen Mietspiegel

18 000 Fragebogen sind unterwegs / Neuer Mietspiegel kommt 2021

Münster (SMS) 18 000 Mieter und Vermieter erhalten in diesen Tagen Post mit einem Fragebogen der Stadt Münster. Darin bittet die Verwaltung um Unterstützung für die Arbeit am neuen Mietspiegel. "Damit dieser das Mietniveau zuverlässig widerspiegeln kann, werden möglichst viele ausgefüllte Erhebungsbögen mit Angaben zu Miethöhe und Wohnungsausstattung benötigt“, so Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. "Nur so kann der neue Mietspiegel wieder zu einer zuverlässigen Berechnungsbasis für die ortsübliche Vergleichsmiete werden."

Die erhobenen Daten werden anonymisiert zur Auswertung an ein externes,  unabhängiges  Institut gegeben. Der Arbeitskreis Mietspiegel, in dem Vertretungen von Vermietern und Mietern Mitglied sind, wird Münsters neuen Mietspiegel im Frühjahr 2021 verabschieden. 

Für einen so genannten „qualifizierten Mietspiegel“ müssen die Datengrundlagen spätestens alle vier Jahre neu erhoben werden. Zwei Jahre nach Veröffentlichung muss ein Mietspiegel mindestens an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller Haushalte angepasst werden. Beim aktuellen Mietspiegel aus dem Jahr 2019 handelt es sich um einen solchen an Hand des Preisindexes des Statistischen Bundesamtes fortgeschriebenen Mietspiegel. 

Mit einem qualifizierten Mietspiegel - der erste in Münster wurde bereits vor fast 20 Jahren veröffentlicht -  können Mieter und Wohnungsuchende prüfen, ob der Mietzins für nicht preisgebundene Wohnungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieter können diese Orientierungshilfe auch nutzen, um - gemäß rechtlicher Vorgaben - Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen.

Münster gehört zu den Kommunen, in denen zunächst bis Juni 2020 die „Mietpreisbremse“ greift und - nach einem Entwurf einer neuen Landesverordnung zum 1. Juli - auch weiterhin gelten soll:  Von einigen Ausnahmen abgesehen darf der Mietzins bei einer Wiedervermietung in Münster so auch in Zukunft höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Da die befragten Mieter und Vermieter zufällig ausgewählt wurden, können Vermieter mit mehr als einer Wohnung auch mehrmals in die Stichprobe gekommen sein und deshalb im Juni mehrere Schreiben erhalten haben. Vermieter werden zusätzlich mit einem gesonderten Bogen zu Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen befragt, vor allem auch zum energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung. Diese Angaben dienen ebenfalls ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Nach Auswertung der Ergebnisse werden die ausgefüllten Fragebögen vernichtet.

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