1. April 2019 / Rund ums Wohnen

Neuer Mietspiegel für Münster

Fortschreibung ergibt gegenüber 2017 einen Aufschlag von 4,2 Prozent

Am Montag, 1. April, ist in Münster ein neuer Mietspiegel in Kraft getreten. Er löst den Mietspiegel 2017 ab. Der Mietspiegel 2109 geht davon aus, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum in den zurückliegenden zwei Jahren durchschnittlich um 4,2 Prozent gestiegen ist.

Auch der neue Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines "qualifizierten" Mietspiegels. Bei diesem wird in gerichtlichen Verfahren unterstellt, dass die darin enthaltenen Werte tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Um das besondere Merkmal der "Qualifizierung" zu behalten, musste der Mietspiegel 2017 nach spätestens zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden. Das geschah im Arbeitskreis Mietspiegel unter Beteiligung der Interessensvertretungen von Mieter- und Vermieterseite.

Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, die gesetzlich vorgesehene Fortschreibung auf Grundlage des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland vorzunehmen. Diesen Preisindex ermittelt das Statistische Bundesamt. Daraus ergibt sich eine Anhebung der Werte in der Basismieten-Tabelle um 4,2 Prozent.

Bei dieser Fortschreibung des Mietspiegels 2017 wurden also keine neuen Daten erhoben und ausgewertet. Deshalb gilt der neue Mietspiegel 2019 nicht für Wohnungen, die seit Mai 2016 bezugsfertig wurden, da diese bereits beim Mietspiegel 2017 nicht zur Datengrundlage zählten.

Die Struktur des Mietspiegels ist unverändert: Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete ist abhängig vom Alter und der Größe der Wohnung, von Modernisierungen, Verbesserungen bei der Energieeffizienz und von der Lage.

Mieter und Mieterinnen können mit einem Blick in den Mietspiegel überprüfen, ob für ihre Wohnung eine ortsübliche Miete erhoben wird. Wer eine Wohnung vermietet, kann den Mietspiegel als Grundlage nutzen, um gegebenenfalls eine Mieterhöhung geltend zu machen; außerdem ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe bei der Neuvermietung freiwerdender Wohnungen. Darüber hinaus hat er sich als Instrument bewährt, mit dem gerichtliche Auseinandersetzungen über die angemessene Miethöhe vermieden werden können.

Die Broschüre mit den Erläuterungen und Tabellen (Gebühr 5 Euro) gibt es an folgenden Stellen: Haus- und Grundeigentümerverein; Mieterverein für Münster und Umgebung; Mieter/innen-Schutzverein; Münster-Information im Stadthaus 1. - Online-Bestellung und -Abfrage: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/mietspiegel

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