1. Dezember 2025 / Polizeimeldungen

Gemeinsame Streifen für mehr Sicherheit am Hauptbahnhof

Polizei Münster und Bundespolizeiinspektion Münster verstärken Zusammenarbeit

Foto (Thomas Fischinger): Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf (3. v.li.) und der Leiter der Bundespolizeiinspektion Münster Peter Vaupel (4. v.li.) stellten die neue Kooperationsvereinbarung vor.


Das Polizeipräsidium Münster und die Bundespolizei bauen ihre Zusammenarbeit rund um den Hauptbahnhof aus. Dies ist das Ergebnis eines gemeinsamen Treffens zwischen Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf und
Barbara Heuser, Präsidentin der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Ziel der Vereinbarung: Die Sicherheit in und um das Bahnhofsquartier sichtbar zu stärken – für alle, die dort leben, arbeiten oder unterwegs sind.

Das Bahnhofsquartier als zentraler Ort – mit vielen Herausforderungen.
Das Bahnhofsquartier ist als Eingangstor zur Innenstadt einer der am stärksten frequentierten Orte der Stadt. Hier treffen täglich tausende Menschen aufeinander – Pendlerinnen und Pendler, Reisende, Anwohnende sowie Mitarbeitende. Gleichzeitig steht das Quartier als sogenannter Kriminalitäts-Hotspot im Fokus der Polizeien von Bund und Land. Um das Sicherheitsgefühl der Menschen weiter zu stärken, gehen die Polizei Münster und die Bundespolizei neue gemeinsame Wege.

In gemeinsamen Streifen bündeln sie künftig ihre Kräfte. Auch in Schwerpunkteinsätzen, in Lagebildern und im täglichen Dienst verzahnen sich beide Behörden ab sofort noch enger. Außerdem führt die Polizei Münster ab sofort eine mobile Wache ein, die zu festen Zeiten sichtbarer Ansprechpartner für die Anliegen von Bürgerinnen und Bürger im Bahnhofsviertel sein wird.

Sicherheit braucht Zusammenarbeit
„Ab sofort werden wir hier an den Wochenenden gemeinsam mit je zwei Polizeibeamten aus Bund und Land unterwegs sein“, erläuterte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. „Damit bündeln wir erstmalig unsere Stärken und erhöhen unsere Präsenz. Durch die enge Zusammenarbeit wollen wir das Sicherheitsgefühl der Menschen vor allem an den Wochenenden nachhaltig stärken, wenn die Menschen abends in der Stadt unterwegs sind.“

Insbesondere die Ausgeh-Abende freitags und samstags in der Zeit von 20 bis 24 Uhr nimmt diese Streife mit der Kooperation in den Blick. Die gemischten Teams aus Landes- und Bundespolizei werden in und rund um den Hauptbahnhof im Einsatz sein, Informationen austauschen und durch abgestimmtes Handeln die Sicherheit für die Menschen vor Ort erhöhen.

Gemeinsames Lagebild und strategische Ausrichtung
Ein weiterer Baustein der Kooperation ist der Aufbau eines gemeinsamen Lagebildes des Bahnhofumfelds. Die von den Einsatzkräften gesammelten Erkenntnisse sollen unter anderem im Gemeinsamen Informationszentrum (GIZ) der Polizei Münster analysiert und ausgetauscht werden. So sollen gemeinsame Schwerpunkteinsätze künftig noch besser koordiniert und präventive Maßnahmen gezielter geplant werden.

Ein starkes Signal für Sicherheit und Vertrauen
„Sicherheit ist Teamarbeit – sie lebt von Vertrauen und Verantwortung“, betonte Alexandra Dorndorf. „Die Kooperation mit der Bundespolizei ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Sicherheit im Bahnhofsquartier noch nachhaltiger zu stärken.“

Auch die Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof bleibt auch im Rahmen der neuen Kooperation ein fester Bestandteil der gemeinsamen Sicherheitsarbeit. Gerade jetzt in der Adventszeit, wenn viele Menschen in der Stadt unterwegs sind, führen die Einsatzkräfte regelmäßig Kontrollen durch - mit dem klaren Ziel: gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr ziehen und mögliche Gefahren verhindern.

„Die Waffen- und Messerverbotszone trägt maßgeblich dazu bei, die Sicherheit im Bahnhofsquartier zu erhöhen. Besonders jetzt, wo in der Innenstadt ein hohes Besucheraufkommen herrscht und auf den Weihnachtsmärkten ein generelles Messerverbot gilt, ist es wichtig, dass alle wissen: Diese Regeln dienen dem Schutz jedes Einzelnen“, erklärte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf.

Zuständigkeiten klar geregelt – Hand in Hand im Einsatz
Peter Vaupel unterstrich die Bedeutung der noch engeren Zusammenarbeit: „Wir haben unterschiedliche Zuständigkeiten, aber ein gemeinsames Ziel: Sicherheit für alle. Durch die gemeinsamen Streifen können wir Gefahren, welche sich auf beide Zuständigkeitsbereiche auswirken können, noch schneller erkennen, Straftaten noch wirksamer verhindern. Es geht um einen ganzheitlichen Ansatz um damit vor allem das Sicherheitsgefühl der Menschen insgesamt stärken“.

Die Zuständigkeiten bei der neuen Kooperationsvereinbarung sind auch rechtlich klar geregelt: Die Bundespolizei ist nach § 3 und § 65 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) insbesondere für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf Bahnanalgen und in den Bahnhöfen zuständig. Sie ist dafür zuständig, dort Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Landespolizei nimmt nach § 9 Abs. 1 Nr. des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW) die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung außerhalb dieser Anlagen, also im angrenzenden öffentlichen
Raum, wahr.

Auf Grundlage von § 64 Abs. 1 BPolG können beide Behörden eng zusammenarbeiten, Informationen austauschen und gemeinsame Maßnahmen planen und durchführen, wenn ihre Aufgabenbereiche sich überschneiden – so wie im Umfeld des Hauptbahnhofes Münster.

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