20. November 2024 / Allgemein

Erster Einsatz für den Winterdienst

Lager an der Rösnerstraße ist mit 3.600 Tonnen Salz gefüllt

Archivbild (awm): Der Winterdienst der awm ist seit der Nacht auf Mittwoch, 20. November, in Münster unterwegs. 


In der Nacht von Dienstag, 19. November, auf Mittwoch waren die Teams der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) das erste Mal in dieser Saison im Winterdiensteinsatz und haben Brücken, Hauptverkehrsstraßen und Buslinien gestreut. "Aufgrund der Prognose der Wetterdienste haben wir zunächst bis einschließlich Freitag die sogenannte große Rufbereitschaft angeordnet", erklärt awm-Sprecherin Manuela Feldkamp-Bode. Je nach Wetterlage sind dann insgesamt bis zu 250 Mitarbeitende mit bis zu 23 Räum- und Streufahrzeugen sowie 22 Radwege-Fahrzeugen im Einsatz. Neben den eigenen Mitarbeitenden setzen die awm im Bedarfsfall auch Abrufkräfte anderer städtischer Ämter sowie Lohnunternehmen ein.

In der Salzhalle der awm an der Rösnerstraße sind 3.600 Tonnen Streusalz gelagert. "In einem durchschnittlichen Winter werden rund 900 Tonnen benötigt", erklärt Feldkamp-Bode. Die awm räumen und streuen den Großteil der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Nebenstraßen werden vom städtischen Winterdienst nicht bedient.

Für eine möglichst hohe Verkehrssicherheit und gleichzeitig geringe Umweltbelastung wird auf Hauptstraßen, Buslinien, Schulbustrecken und Radwegen leistungsstarkes Feuchtsalz eingesetzt, das im Gegensatz zu Trockensalz nicht verweht und somit länger auf der Fahrbahn verbleibt. Bei sparsamerem Verbrauch wird so gleichzeitig eine höhere Wirkung erzielt. In Bereichen, in denen zum Schutz der Umwelt auf Salz komplett verzichtet werden kann, kommen abstumpfende Mittel wie Sand zum Einsatz.

Anliegerpflichten beim Winterdienst
Rund um das eigene Grundstück sind Anliegerinnen und Anlieger in der Winterdienstpflicht. Sobald der Schneefall beendet oder Glatteis entstanden ist, muss – unter Umständen auch mehrmals am Tag – rund um das eigene Grundstück auf allen Gehwegen mindestens ein ein Meter breiter Streifen geräumt und gestreut werden. Das gilt entsprechend für die anliegende Fahrbahn, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Eingesetzt werden dürfen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Ausschließlich auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen ist Streusalz zugelassen.

Alle Informationen zu den Anliegerpflichten sind unter awm.stadt-muenster.de/stadtsauberkeit/winterdienst einsehbar, hier findet sich auch der Räum- und Streuplan der Stadt Münster. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das awm-Kundencenter (Tel. 02 51/60 52-53) wenden.

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