22. November 2023 / Politik

Bewohnerparken: Stadt plant saftige Erhöhung der Gebühren

Neues Modell soll ab 1. Februar 2024 gelten / Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt Grenzen für Neuregelung fest

Parkausweis

Foto (Stadt Münster): In Münster stehen, verteilt auf neun Zonen, rund 3.300 Bewohnerparkplätze bereit.


Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig folgend, soll die Gebühr dabei weder nach Fahrzeuglänge gestaffelt werden noch weitere klimapolitische Anreize oder soziale Aspekte berücksichtigen.

"Wir müssen uns an der neuen Rechtsprechung orientieren. Es ist allerdings bedauerlich, dass wir zurzeit keinen Handlungsspielraum für soziale einkommensorientierte Kriterien bei der Gestaltung der Gebühren haben. Auch mit Blick auf klimapolitische Ansätze bleibt ein weitergehender Handlungsspielraum bedauerlicherweise verwehrt", sagt Münsters Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer. "Auf Grundlage des Urteils aus Leipzig haben wir uns nun für eine schlanke, nach derzeitiger Kenntnis rechtssichere Gestaltung der Gebühren entschieden."

Im Februar 2023 hatte der Rat eine nach Fahrzeuglänge gestaffelte Gebührenanpassung beschlossen, die auch Erstattungen für Bürgerinnen und Bürger mit Münster-Pass vorsah. Da das Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Gebührensatzung aus Freiburg für unwirksam erklärte, musste auch in Münster eine neue Regelung gefunden werden.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung klarstellt, darf die Gebührenhöhe sich ausschließlich aus denVerwaltungskosten zum Ausstellen der Bewohnerparkausweise sowie dem wirtschaftlichen Wert der Parkmöglichkeiten ergeben. Klimapolitische Lenkungszwecke und soziale Kriterien dürfen bei der Festsetzung der Gebührenhöhe ausdrücklich nicht herangezogen werden. Zudem muss die Stadt Münster die Gebühr in Form einer Rechtsverordnung, nicht wie im Februar 2023 in Form einer Satzung regeln.

Die Berechnungsgrundlage berücksichtigt den Verwaltungsaufwand in Höhe von 17 Euro für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises. Anhand der Kosten etwa für Parkscheine (19,20 Euro pro Tag in Gebieten außerhalb der Altstadt) oder einen Dauerstellplatz in einem Parkhaus (1.440 Euro pro Jahr) lässt sich aus Sicht der Verwaltung der wirtschaftliche Wert eines Ausweises abschätzen und die Verhältnismäßigkeit der Gebührenhöhe von 260 Euro begründen. Dabei wird berücksichtigt, dass eine Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich ist, da Bewohnerparkausweise nicht garantieren, jederzeit einen Parkplatz zu finden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass bestehende Bewohnerparkausweise bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig bleiben und – ab einem Monat vor Ablauf – zu den neuen Konditionen verlängert werden können. Die Ausweise sollen wie bislang nur an Personen ausgegeben werden, die in einer entsprechenden Parkzone in Münster mit ihrer Hauptwohnung gemeldet sind und dort auch wohnen. Ihnen darf für ihr Auto keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Ziel dieser Regelung ist es, den knappen Parkraum gerecht zu verteilen.

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