7. März 2026 / Rund ums Wohnen

Baugebiet Maikotten: Pläne erneut öffentlich einsehbar

Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan stehen online und im Stadthaus 3 zur Verfügung / Inhalte bleiben unverändert bestehen

Karte (Stadt Münster): Am Maikottenweg in St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan sind ab dem 9. März erneut öffentlich einsehbar. Die Karte zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans.


Am Maikottenweg in St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet mit rund 280 Wohneinheiten entstehen. Die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan für das Baugebiet Maikotten sind von Montag, 9. März, bis einschließlich Freitag, 10. April, erneut öffentlich einsehbar.

Die 77. Änderung des Flächennutzungsplans lag bereits im Frühjahr 2021 öffentlich aus, der Bebauungsplan Nr. 589 im Sommer 2025. Aufgrund eines Hinweises auf einen möglichen formellen Verfahrensfehler bei der Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplans führt die Stadt den entsprechenden Verfahrensschritt nun erneut durch. Die Planungsinhalte bleiben dabei unverändert bestehen. Die Stadt hat die Unterlagen zum Flächennutzungsplan lediglich an den aktuellen Stand der Bebauungsplanung angepasst und dabei redaktionell überarbeitet.

Das Baugebiet Maikotten soll zwischen der Umgehungsstraße B 51 und dem Dortmund-Ems-Kanal, nördlich der Straße Zum Guten Hirten entstehen. Die in der Umgebung vorhandene bauliche Struktur aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern soll dabei weitergeführt werden, damit sich das neue Quartier am Ortsrand von St. Mauritz stimmig in die Umgebung einfügt.

Ab dem 9. März sind die Unterlagen online unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung abrufbar. Zusätzlich sind sie im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, während der Öffnungszeiten einsehbar (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr).

Bis zum 10. April besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Münster Stellungnahmen zur Planung abzugeben – beispielsweise schriftlich, per E-Mail, persönlich zur Niederschrift oder über ein Onlineformular. Informationen dazu sind auf der angegebenen Website zu finden. Auch die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der frühzeitigen Beteiligung bleiben erhalten und werden von der Stadt in der abschließenden Abwägung behandelt. Für eine persönliche Beratung und bei weiteren Fragen sind die passenden Ansprechpersonen im Stadtplanungsamt telefonisch unter der Nummer 02 51/4 92-61 95 erreichbar.

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